Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis bei Steueramtshilfe
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Höfner Volksblatt  
5. November 2026

Bundesgericht bestätigt bisherige Praxis bei Steueramtshilfe

Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil seine bisherige Praxis zur Steueramtshilfe bestätigt. Informationen dürfen demnach nur gegen die im Gesuch genannte Person verwendet werden.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgewiesen. Diese wollte im Fall eines Amtshilfeersuchens aus Frankreich erreichen, dass übermittelte Bankdaten auch gegen weitere Personen verwendet werden dürfen. Sie berief sich dabei auf eine neue Auslegung der OECD.

Das Bundesgericht lehnt eine Praxisänderung in einem am Donnerstag publizierten Urteil ab. Sie würde die Verfahren verkomplizieren und verzögern, weil alle Betroffenen angehört werden müssten. Die ESTV muss die französischen Behörden nun anweisen, die Informationen ausschliesslich für die im Gesuch genannte Person zu verwenden.