Ombudsstelle weist Beanstandungen gegen RTR-Jagd-Formate ab
Die zuständige SRG-Ombudsstelle hat Beanstandungen gegen Jagd-Formate von RTR abgewiesen. Die Tierrechtsorganisation „IG Wild beim Wild“ hatte verschiedene Inhalte beanstandet. Die Organisation legt nun Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) ein.
Die „IG Wild beim Wild“ störte sich etwa daran, dass die Sendung „La Preda“ des rätoromanischen Fernsehens und Radios (RTR) das Töten von Wildtieren zum Gegenstand eines Publikumsspiels mache. Im Format werde täglich erlegte „Beute“ telefonisch angemeldet, im Programm verlesen und mit einer Verlosung verknüpft. In einem Fotowettbewerb würden ausserdem Bilder getöteter Wildtiere prämiert. Gemäss RTR sind „La Preda“ und der Fotowettbewerb seit rund 20 Jahren Teil der Jagdberichterstattung.
Bemängelt wurde auch, dass beispielsweise der Fotowettbewerb ohne Alterskontrolle frei zugänglich sei. Die Organisation bat die Ombudsstelle ausserdem zu prüfen, ob während der Jagdsaison 2026 auch jagdkritische Positionen zu Wort gekommen seien. Schliesslich wurde beanstandet, dass der Wettbewerbspreis wohl durch die Graubündner Kantonalbank gesponsert werde, in der Sendung „La Preda“ 2026 aber ein entsprechender Hinweis gefehlt habe.
Prüfung nach rechtlichen Aspekten
Der Ombudsmann wies die Beanstandungen in allen Punkten als unbegründet zurück. Gegenüber Keystone-SDA erklärte er aber: „Bei meiner Beurteilung ging es nicht um die Frage, ob es sich um einen guten Beitrag handelt oder nicht, ich entscheide nur, ob RTR mit diesen Sendungen gegen das Gesetz verstossen hat.“
Zum Fotowettbewerb hielt der Ombudsmann in seinem Bericht fest: „Die Darstellung von erlegtem Wild dient meines Erachtens klarerweise nicht einem reinen Selbstzweck und ist nicht unverhältnismässig. Eine realistische Abbildung der Jagd ist ohne Bilder von erlegten Tieren gar nicht möglich.“
Keine der beanstandeten Sendungen oder Beiträge enthalte eine Aufforderung zum Töten. Die publizierten Fotos würden die erlegten Tiere in respektvoller Weise zeigen. Auch Bestimmungen zum Jugendschutz habe RTR nicht verletzt. „Die Erlegerbilder sind Teil der Jagd, mithin Teil der Lebenswirklichkeit. Sie sind überdies nicht geeignet, die körperliche, seelische oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen zu gefährden.“
Keine Verletzung des Vielfaltgebots
In den beanstandeten Sendungen stehe ausserdem nicht die Information, sondern die Begleitung des jagdlichen Alltags im Vordergrund. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei deshalb nicht verletzt worden. RTR habe ausserdem in einem Film den Naturfotografen und Wolfsexperten Peter A. Dettling begleitet. Dabei habe dieser sich auch kritisch zur Politik der Regulierung der Wölfe geäussert. Auch die Rüge punkto Verletzung des Vielfaltgebots sei deshalb unbegründet.
Bezüglich der Finanzierung des Wettbewerbspreises hat RTR hingegen reagiert und wird diese – wie von der Beanstanderin beantragt – offenlegen.
Beschwerde bei der UBI
Die „IG Wild beim Wild“ ist mit der Beurteilung nicht einverstanden und hat deshalb Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht. Die UBI prüft nun ebenfalls, ob RTR das Verbot der Gewaltverharmlosung, das Sachgerechtigkeitsgebot und den Jugendschutz verletzt hat. Die Vielfaltsrüge zieht die „IG Wild beim Wild“ nicht weiter.
