Zurückschneiden von Bäumen
Die Marchgemeinden Altendorf, Galgenen, Innerthal, Lachen, Reichenburg, Schübelbach, Tuggen, Vorderthal, Wangen
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
(Formschnitt zur Gewährung der Verkehrssicherheit)
Alle Liegenschaftsbesitzer werden aufgefordert, die Bäume und Sträucher auf ihren privaten Grundstücken entlang von Strassen und Wegen bis spätestens 21. Juli 2026 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen, Plätzen, Fusswegen und Trottoirs nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird. Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen müssen gut einsehbar sein. Zudem sind bei Ein- und Ausfahrten die erforderlichen Sichtfelder freizuhalten.
Gestützt auf § 38, § 41 und § 43 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 (SRSZ 442.110) wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Unfällen und Schäden, welche auf die erwähnten Ursachen zurückzuführen sind, die Grundeigentümer infolge Nichteinhaltung ihrer Verantwortung schadenersatzpflichtig und haftbar werden.
Die Verkehrsteilnehmer sowie die Strassenunterhaltsdienste danken für die Umsetzung sowie das Verständnis zugunsten sicherer Verkehrswege und hindernisfreier Trottoirs.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Grünabfuhr sowie zum Häckseldienst im Abfall- oder Entsorgungskalender Ihrer Wohngemeinde.
Die Gemeinden der March
