Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Der Prozess gegen den mutmasslichen Täter im Tötungsdelikt von Morges VD vom September 2020 wird in Anwesenheit der Öffentlichkeit fortgesetzt. Das Bundesstrafgericht lehnte den Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der ...
Der Prozess gegen den mutmasslichen Täter im Tötungsdelikt von Morges VD vom September 2020 wird in Anwesenheit der Öffentlichkeit fortgesetzt. Das Bundesstrafgericht lehnte den Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit erneut ab.
Die Anwältin Nadia Calabria begründete ihren Antrag damit, dass ihr Mandant bislang 820 Tage in Einzelhaft verbracht habe. Daher würde er Schwierigkeiten haben, die Anwesenheit der Öffentlichkeit zu ertragen. Ausserdem hätten durchgesickerte Informationen in der Presse dem Angeklagten «erheblichen Schaden» zugefügt.
Den ersten Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht bereits vor einigen Monaten abgelehnt. Die Strafkammer erinnerte daran, dass die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ein wesentlicher Grundsatz der Rechtspflege in einer Demokratie sei.
Des weiteren bestätigten die Richter die Verschärfung der Anklage bezüglich des Angriffs auf einen Gefängniswärter. Der Vorwurf für diese Taten lautet nun versuchte schwere Körperverletzung und Mord.
Kurze und präzise Antworten
Das Gericht begann nach der Klärung der Vorfragen mit der Befragung des Angeklagten. Auf die Fragen des Vorsitzenden gab der Betroffene kurze und präzise Antworten. Er sagte, dass seine Haft im Gefängnis von Orbe VD gut verlaufe. In religiöser Hinsicht sei er immer noch praktizierender Muslim sunnitischer Prägung, ohne sich einer bestimmten Gruppe zuzuordnen.
Laut dem Angeklagten ist der Islam eine «friedliche» Religion, die Frieden predige. Er entdecke sie immer wieder. Da er sich in dieser Phase befinde, könne er seine Entwicklung nicht als «Radikalisierung» bezeichnen. Der Mann bestritt, mit irgendeiner islamischen Gruppe verkehrt zu haben, mit Ausnahme eines Mannes, der heute in Frankreich wegen Terrorismus inhaftiert ist. Ausserdem habe er von einer dritten Person Erklärungen und Dokumente über die Religion erhalten. (Fall SK.2022.35)
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