Ausserschwyz
21. Juli 2023

Schwyzer Regierungsrat befasst sich mit Lehrer-Pensen in drei Fächern

Kantonsrätin Carmen Muffler und Kantonsrat Martin Raña wollten von der Regierung wissen, ob an den Mittelschulen die Vollpensen ausgeglichen werden. Konkret ging es darum: Das Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen vom 25. September 2012 regelt im Paragraphen «Unterrichtsverpflichtung » das Vollpensum der Unterrichtsverpflichtung an Mittelschulen. Im Regelfall beträgt ein Vollpensum 23 Lektionen. Für Lehrpersonen in den Fächern Bildnerisches Gestalten, Sport und Musik jedoch 25 Lektionen. Mittels Interpellation I 25/19 «Wann werden an den Mittelschulen die Vollpensen angeglichen?» wurde der Regierungsrat gefragt, ob aus Sicht des Regierungsrats die Vollpensen für Lehrpersonen in den Fächern Bildnerisches Gestalten, Sport und Musik auch auf 23 Lektionen angepasst werden sollen. Seit dieser Interpellation seien mittlerweile vier Jahre vergangen, deshalb fragten die Kantonsräte nach.

Nun hat der Regierungsrat respektive das Bildungsdepartement geantwortet: «In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Rektorin und den Rektoren der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen, den entsprechenden Amtsleitungen im Bildungsdepartement und dem Vorsteher des Personalamtes wurde dieses Reglement im ersten Quartal 2023 einer Analyse in Bezug auf Änderungs- und Aktualisierungsbedarf unterzogen.» Konsens war, dass zumindest eine partielle Angleichung der Unterrichtsverpflichtung bei den Mittelschulen, im Sinne der Anfrage, geprüft werden müsste. Die Einschätzung: «Eine solche Angleichung, aber auch noch weitere Änderungen in diesem Reglement, würden zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II führen. Sie hätten aber auch Mehrkosten zur Folge.»

Erst die Volksschule abwarten

Nun wolle der Regierungsrat aber die entsprechende finanzielle Entscheide erst fällen, wenn er Kenntnis hat von allfälligen Änderungsmassnahmen bei den entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Volksschullehrpersonen. Bei ihnen gehe es ebenfalls darum, Massnahmen zur Minderung des Lehrpersonenmangels und zur Attraktivierung des Lehrberufs zu erarbeiten. Wobei auch hier davon auszugehen sei, dass einige der Massnahmen finanzielle Konsequenzen ha-ben werden. «Deshalb wurde auf Stufe Bildungsdepartement entschieden, den Änderungsprozess auf der Sekundarstufe II im Personal- und Besoldungsreglement (PBR) und die Entscheidungsgrundlagen im Bereich Volksschulen zeitlich zu koordinieren. »

Abschluss der Revision voraussichtlich Mitte 2024

Wo steht man also aktuell bei den Volksschulen? Zurzeit werde im Auftrag des Erziehungsrates eine Umfrage unter den Lehrpersonen erstellt und dann durchgeführt. Aufgrund deren Erkenntnisse sollen dann Massnahmen zur Minderung des Lehrpersonenmangels und zur Attraktivierung des Lehrberufs beurteilt, gewichtet und definiert werden. Die Ergebnisse werden bis Ende 2023 erwartet. In der Folge sollen entsprechende Massnahmen beschlossen und über entstehende Mehrkosten dann auf Stufe Regierung entschieden werden. «Sodann können die Arbeiten am PBR wieder aufgenommen und der Abschluss der Revision voraussichtlich bis Mitte 2024 realisiert werden», so das Bildungsdepartement. Abschliessend wird noch auf die zentralen Parameter für die Überprüfung der unterschiedlichen Unterrichtsverpflichtungen, bezogen auf ein Vollpensum hingewiesen: einerseits die aktuellen fachlichen Anforderungen im Unterricht der drei Fächer Bildnerisches Gestalten, Sport und Musik und andererseits ein interkantonaler Vergleich. (mwa)

Sollen Lehrpersonen für Bildnerisches Gestalten, Sport und Musik künftig gleich viele Lektionen geben wie ihre Kollegen aus anderen Fächern? Das wird zurzeit geprüft.