Ausserschwyz
Sozialinfo
Genugtuung: Anerkennung für erfahrenes Leid
Pretium pro doloribus» ist Lateinisch und heisst «Geld für Schmerzen». Wird eine Person Opfer einer Straftat, kann «Schmerzensgeld» durch eine Strafanzeige direkt bei der Täterschaft geltend gemacht werden. Daneben gibt es noch die Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz (OHG); dies ist ein von der öffentlichen Hand finanzierter und einmaliger Solidaritätsbeitrag an Betroffene, um deren erfa...
