Ausserschwyz
Recht und Praxis
Zweitschlüssel des Vermieters
Kaum hat man sich in seinen eigenen vier Wänden eingerichtet, erwähnt der Vermieter beiläufig, dass er über einen Zweitschlüssel der Mietwohnung verfügt. Darf er das? Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Wohnung zum Gebrauch zu überlassen. Im Gegenzug hat der Mieter einen Mietzins zu leisten. Der Vermieter hat während der Dauer des Mietverhältnisses kein G...
