Ausserschwyz, Erste Seite
10. Januar 2024

Am falschen Ort erleichtert

Wegen «Verrichtung der Notdurft in nicht dafür angebotenen Einrichtungen » wird ein 23-Jähriger aus dem Kanton Zug per Strafbefehl zur Kasse gebeten. Er hatte bei einem Busbahnhof in den Höfen auf den Boden uriniert, «wissentlich und willentlich», wie es heisst. Und weil er eben wusste, was er tat, und es sich kaum um ein Versehen handelte, kostet ihn das Austreten nun 100 Franken Busse und...