Ausserschwyz, no bild
2. September 2024
Keine Änderung der Verfassung nötig
Natürlich ist es unsere Pflicht, die Biodiversität zu schützen und zu fördern. Doch eine Verfassungsänderung, wie sie die Biodiversitätsinitiative fordert, ist unnötig. Bereits heute verpflichtet Artikel 2 der Bundesverfassung dazu, die natürlichen Ressourcen langfristig zu bewahren. Seit 2012 verfolgt die Schweiz eine umfassende Biodiversitätsstrategie, die in zehn strategischen Zielen d...
