Ausserschwyz, no bild
2. September 2024

Keine Änderung der Verfassung nötig

Natürlich ist es unsere Pflicht, die Biodiversität zu schützen und zu fördern. Doch eine Verfassungsänderung, wie sie die Biodiversitätsinitiative fordert, ist unnötig. Bereits heute verpflichtet Artikel 2 der Bundesverfassung dazu, die natürlichen Ressourcen langfristig zu bewahren. Seit 2012 verfolgt die Schweiz eine umfassende Biodiversitätsstrategie, die in zehn strategischen Zielen d...