Berner Chirurg steht wegen mangelhafter Implantate vor Gericht
Ein Berner Chirurg steht seit Montag wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, mehreren Patienten unausgereifte Bandscheibenimplantate eingesetzt zu haben.
Weiter wirft sie ihm vor, er habe Betroffene im Stich gelassen. Als Privatklägerschaft treten eine ehemalige Patientin und ein ehemaliger Patient des Arztes auf. Für den Chirurgen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verhandlungen könnten länger als eine Woche dauern. Zu Wort kommen nebst dem Arzt auch Patientinnen und Patienten, ein mit der Materie vertrauter Chefarzt eines Zürcher Spitals sowie eine weitere Expertin. Das Urteil soll am 9. Februar eröffnet werden.
Gemäss der zuständigen Staatsanwältin sollen die künstlichen Bandscheiben bei allen sieben vom Chirurgen operierten Patienten versagt und körperliche Schäden an der Wirbelsäule hinterlassen haben.
Die Anwältin des Chirurgen hatte die Vorwürfe Anfang 2023 gegenüber den Tamedia-Zeitungen zurückgewiesen. Ihr Klient habe sich im Zusammenhang mit dem Fall «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten».
Mängel bei Tierversuchen
Der sogenannte Implantate-Skandal wurde 2018 durch ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung von Tamedia publik. Der Chirurg soll die Entwicklung des Bandscheibenimplantats «Cadisc-L» wissenschaftlich begleitet und das Produkt zwischen 2011 und 2013 im Berner Salem-Spital selber sieben Patientinnen und Patienten eingesetzt haben.
Die Prothese vertrieb die inzwischen Konkurs gegangene britische Firma Ranier. Laut Anklageschrift sollen bereits Tierversuche Mängel gezeigt haben. Trotzdem kam das Produkt im Jahr 2010 auf den Markt. Europaweit soll es danach bei Dutzenden Patienten zu schweren Komplikationen gekommen sein. Später wurde das Implantat zurückgerufen.
Einschränkungen für Medien
Für Medienschaffende gibt es am Prozess Einschränkungen. So ist es ihnen an den ersten beiden Tagen untersagt, einen Liveticker zu führen. Eine mediale Echtzeit-Berichterstattung berge die Gefahr, dass Zeugen und Auskunftspersonen beeinflusst werden könnten, begründete das Gericht seinen Beschluss.
Weiter soll der Name des Arztes nicht genannt werden. Zwar sei er 2023 in Medienberichten genannt worden, räumte das Gericht ein. Doch damals sei er noch aktiv als Arzt tätig gewesen. Nun befinde er sich im Ruhestand. Zudem sei er keine allgemein bekannte Person des öffentlichen Interesses, wie dies etwa bei einem politischen Amtsträger der Fall wäre.
Die Tamedia-Zeitungen sehen das anders. Sie haben am Montag eine Beschwerde beim Obergericht eingereicht. Ziel ist, dass die Pflicht zur anonymisierten Berichterstattung einstweilen nicht anwendbar ist.
