Gericht verlangt Baubewilligung für Sterbehospiz in Nunningen SO
Wenn Räumlichkeiten eines Gästehauses für die Freitodbegleitung genutzt werden, handelt es sich um eine wesentliche Zweckänderung, die eine explizite Baubewilligung erfordert, wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Der Fokus einer solchen Einrichtung liege auf der medizinischen und psychologischen Sterbebegleitung und sei somit nicht von einer Bewilligung für Gastgewerbe abgedeckt. Massgeblich entscheidend sei das potenzielle psychische Unbehagen der Nachbarschaft. Das Wissen um die verborgenen Vorgänge im Gebäude könne Beklemmung auslösen.
Der Verein Pegasus betreibt in der kleinen Gemeinde Nunningen ein Sterbehospiz, auch für Menschen aus dem Ausland. Das vom Verein gekaufte Grundstück beherbergt neben einem Landgasthof ein Gästehaus, für das im Jahr 2022 eine Baubewilligung erteilt worden war. Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft Solothurn gab es 2025 insgesamt 140 Freitodbegleitungen.
