Bundesrat will mit AHV-Reform Zahl der Frühpensionierungen senken
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Höfner Volksblatt  
20. Mai 2026

Bundesrat will mit AHV-Reform Zahl der Frühpensionierungen senken

Der Bundesrat will mit der Reform AHV 2030 weniger Frühpensionierungen erreichen, um die AHV zu entlasten und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern. Das Rentenalter will er aber nicht erhöhen. Nun können sich Interessierte zu den Plänen äussern.

Der Bundesrat hat die schon im vergangenen Jahr in weiten Teilen skizzierte Reformvorlage am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben, bis zum 11. September. Ziel der Reform ist es laut der Landesregierung, die AHV zu modernisieren, sie an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen und ihr finanzielles Gleichgewicht langfristig zu sichern.

Geburtenstarke Jahrgänge vor Rente

In den kommenden Jahren werden Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge pensioniert. Die AHV stelle dieser demografische Wandel vor grosse Herausforderungen, schreibt der Bundesrat. Er will das Arbeiten im Beruf bis zum Rentenalter und auch im Pensionsalter mit mehreren Massnahmen fördern.

Wer im Rentenalter erwerbstätig bleibt, soll künftig von einem höheren Freibetrag für AHV-Beiträge profitieren; die Schwelle soll von 16’800 auf 22’680 Franken im Jahr angehoben werden. Die heutige Altersgrenze von siebzig Jahren für das Aufschieben des Rentenbezuges und das Aufbessern der Rente soll wegfallen.

In der beruflichen Vorsorge – der zweiten Säule – will der Bundesrat frühzeitige Rentenbezüge erschweren. Das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt will er schrittweise von heute 58 auf neu 63 Jahre anheben. Ab dem 63. Geburtstag kann auch die AHV-Rente vorzeitig bezogen werden.

Kein höheres Rentenalter

Abweichungen von der Mindestalter-Regel sollen bei Ausnahmen – unter anderem bei Umstrukturierungen in Unternehmen sowie im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen – möglich sein. Allerdings gilt ein Mindestalter von sechzig Jahren.

Das AHV-Rentenalter 65 will der Bundesrat nicht erhöhen, wie er bereits früher entschied. Er will aber – mit Blick auf künftige AHV-Revisionen – verschiedene Modelle zu der Frage prüfen. Eine Expertenkommission soll die nötigen Vorarbeiten dafür leisten.

Um Beitragslücken bei der AHV zu schliessen, sollen auf Kranken- und Unfalltaggelder künftig AHV-Beiträge bezahlt werden, so wie es heute beispielsweise bei Taggeldern für Arbeitslose der Fall ist. Und wie für Angestellte mit höheren Einkommen soll neu für Selbstständige mit guten Einkommen ein höherer AHV-Beitragssatz gelten.

Dass statt höherer Löhne Dividenden ausbezahlt werden, um AHV-Beiträge zu umgehen, will der Bundesrat verhindern. Neu will er eine Dividende als überhöht gelten lassen, wenn ihre Rendite 15 Prozent des investierten Kapitals übersteigt. Was darüber liegt, soll massgebend sein für die Berechnung der AHV-Beiträge.

Die Rolle der 13. AHV-Rente

Der Bundesrat erwartet, dass die geplanten Massnahmen der AHV von 2030 bis 2040 Mehreinnahmen von jährlich rund 600 Millionen Franken verschaffen. Wie viel Geld die AHV in den nächsten Jahren aber tatsächlich brauche, hänge von der Finanzierung der 13. AHV-Rente ab, die Ende 2026 zum ersten Mal ausbezahlt wird.

Darüber debattiert zurzeit das Parlament; endgültige Entscheide sollen im Juni fallen. Sicherten die Räte die Finanzierung des „Dreizehnten“ langfristig, brauche es keine zusätzliche Finanzierung, solange sich die Konjunktur nicht stark verschlechtere, schreibt der Bundesrat.

Wollten die Räte hingegen eine befristete zusätzliche Finanzierung, müsse die Mehrwertsteuer für die AHV erhöht werden. Bei einer befristeten Finanzierung würde die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Ohne eine Entscheidung des Parlaments wären 0,7 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer und um 0,2 Prozentpunkte erhöhte Beiträge nötig. Würde allein die Mehrwertsteuer herangezogen, müsste diese um 0,9 Prozentpunkte angehoben werden.