Ständeratskommissionen uneinig über Ständemehr für EU-Paket
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Höfner Volksblatt  
22. Mai 2026

Ständeratskommissionen uneinig über Ständemehr für EU-Paket

Im Ständerat ist die Frage umstritten, ob Volk und Stände dem EU-Vertragspaket zustimmen müssen oder ob das Volksmehr genügt. Während die Staatspolitische Kommission ein Ständemehr verlangt, spricht sich die Aussenpolitische Kommission für das alleinige Volksmehr aus.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) verabschiedete drei Mitberichte zum Vertragspaket, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie lehnte es mit 8 zu 5 Stimmen ab, das Paket dem obligatorischen Referendum und damit auch dem Ständemehr zu unterstellen.

Die Mehrheit der APK-S findet, dass der Entwurf des Bundesrates die Voraussetzungen für das obligatorische Referendum nicht erfüllt. Folglich sei der Stabilisierungsteil der Bilateralen III lediglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Damit wäre für ein Ja nur das Volksmehr nötig, das als einfacher erreichbar gilt.

Die Mehrheit der APK-S hält es auch nicht für nötig, in die Verfassung eine Übergangsbestimmung einzufügen, um den Abschluss des Änderungsprotokolls über die Personenfreizügigkeit zu erlauben. Es sei kein neues Aufenthaltsrecht vorgesehen, das dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen würde, hält sie dazu fest.

Die Minderheit der APK-S sieht diesen Widerspruch allerdings und hält darum die Übergangsbestimmung in der Verfassung für nötig. Damit soll das EU-Paket vom Verbot des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen, welche die Schweiz daran hindern, die Zuwanderung eigenständig zu steuern, ausgenommen werden.

Mit 8 zu 5 Stimmen sprach sich die APK-S gegen die parlamentarische Initiative aus, mit der die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) die Vorlage verknüpfen will.

Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit will die APK-S unter anderem die Erwerbstätigen-Eigenschaft von EU-Bürgern genauer definiert haben. Aufenthaltsrechte sollen zudem überprüft werden müssen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Voraussetzungen für einen Aufenthalt gemäss EU-Abkommen nicht mehr erfüllt sind.

Die Detailberatung zum EU-Paket wird die APK-S nach der Sommerpause fortsetzen. Der Ständerat solle die Vorlage in der kommenden Herbstsession beraten können, hiess es in der Mitteilung.