Bundesrat denkt an Fortführung des Schutzstatus S für Ukrainer
Weil es in der Ukraine keine Aussichten auf ein Ende des Krieges gibt, will der Bundesrat den Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer 2027 prinzipiell weiterführen. Vorerst konsultiert er aber dazu Kantone und weitere Partner.
Der Bundesrat teilte am Freitag mit, an einer nationalen Asylkonferenz hätten im November 2025 das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Kantone, Städte und Gemeinden den Auftrag erhalten, eine klare Regelung für die Zukunft des Schutzstatus S vorzubereiten.
Diese Denkarbeit liegt nun in einem Konzept mit dem Titel „Zukunft Status S“ vor. Laut Bundesrat dient es der Vorbereitung auf drei mögliche Szenarien: auf eine Weiterführung des Schutzstatus S, auf eine vollständige Aufhebung im Falle eines stabilen Waffenstillstands und auf einen Ausstieg aus dem Schutzstatus S bei anhaltendem Konflikt.
Die Landesregierung hat an ihrer Sitzung vom Freitag von diesem Konzept Kenntnis genommen. Das Konzept ist für sie eine Auslegeordnung für die Entscheidfindung.
Nach Ende der Konsultation zu diesem Konzept will der Bundesrat noch in diesem Sommer einen Entscheid treffen. Ebenfalls in Konsultation gibt er die Frage, ob Ukrainer im wehrpflichtigen Alter weiterhin vom Schutzstatus S sollen profitieren können oder ob der Schutz eingeschränkt wird.
Die Europäische Union diskutiert derzeit darüber. Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, hat sich die Schweiz bisher beim Schutzstatus S eng mit der EU abgestimmt und wird dies auch weiterhin tun.
Aufenthaltsbewilligungen rücken näher
Ob es mit dem Schutzstatus S weitergeht, ist derzeit von besonderer Bedeutung, weil der Krieg in der Ukraine vor bald fünf Jahren begann. Im Asylgesetz steht, dass Schutzbedürftige von den Kantonen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz des Status S nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben hat.
