Drei Gemeinden legen Einsprache wegen Lärmbelastung der F-35 ein
Die neuen F-35-Kampfjets erfordern bei den drei Militärflugplätzen von Payerne VD, Meiringen BE und Emmen LU zusätzliche Lärmschutzmassnahmen. Nun haben die drei betroffenen Gemeinden Einsprache eingelegt.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigten die betroffenen Gemeinden Payerne VD, Meiringen BE und Emmen LU, beim Verteidigungsdepartement (VBS) Einsprache gegen die Pläne für den F-35-Kampfjet eingelegt zu haben.
Die neuen F-35-Kampfjets sind lauter, als die alten F/A-18-Flieger. Das VBS und das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) kündigten deshalb Ende April zusätzliche Lärmschutzmassnahmen an den drei Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen an.
Stationiert werden die neuen Kampfjets in Meiringen und in Payerne, wo auch am meisten Starts und Landungen stattfinden sollen. Bis zum 17. Juni konnte sich die Bevölkerung zur Lärmbelastung und Stationierung der F-35 äussern und Einsprache einlegen.
Unter den Stellungnahmen, die beim Verteidigungsdepartement eingegangen sind, befindet sich auch eine Einsprache der Gemeinde Meiringen. Bei der betroffenen Liegenschaft handelt es sich um eine Schule, gab ein Sprecher Auskunft. Die Gemeinde geht von 170 Liegenschafts-Besitzer aus, die vom VBS angeschrieben worden waren.
Zu den Einsprachen werde das Departement voraussichtlich nächste Woche Auskunft geben, teilte eine Sprecherin mit. Es wird nun über die Betriebsreglemente der Flugplätze samt der zulässigen Lärmbelastung entschieden. Die Umsetzung der Schallschutzkonzepte soll Mitte nächsten Jahres beginnen.
Schallschutz für 280 zusätzliche Gebäude
Die ersten F-35 werden ab Mitte 2028 in Payerne erwartet. In Meiringen soll es ab 2030 so weit sein, zwei Jahre später dann auch in Emmen. Wo die Lärmgrenze wegen der lauten Luftgeschwader überschritten wird, muss der Bund zusätzliche Schutzmassnahmen treffen.
Im April teilte das VBS mit, dass zusätzliche 280 Gebäude ausgerüstet werden müssten. So sei etwa der Einbau von Schallschutzfenstern vorgesehen. Die Übernahme der Sanierungskosten gilt laut VBS ausschliesslich für bewohnte Räume.
