Obergericht Zürich verurteilt Messerstecher zu 6 Jahren Gefängnis
Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für einen jungen Messerstecher von 10 auf 6 Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Eine versuchte Tötung sah es nicht als erwiesen an.
Das Gericht spricht den 21-Jährigen wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Drohung schuldig. Trotz der tieferen Strafe verhängt es eine Landesverweisung von 10 Jahren, die für den gesamten Schengenraum gilt.
„Er hat die Frauen gezielt ins Gesicht geschnitten und sie dabei weitgehend fixiert“, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Freitag. Man müsse nicht davon ausgehen, dass ihm das Messer dabei in den Hals ausgerutscht wäre. Der Ausruf „ich töte diese Schlampe“ sei eine überschüssige Reaktion gewesen, er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten.
Der Beschuldigte habe spontan gehandelt und sei total übermüdet gewesen, führte der Richter aus. Die vom Verteidiger geforderten drei Jahre seien bei diesen Taten aber viel zu mild.
Streit um Handy eskalierte
Eine Landesverweisung sei aufgrund der Taten ebenfalls angemessen. „Der Beschuldigte ist erst seit kurzem in der Schweiz und kein Härtefall“, sagte der Richter. Ob er zurückgeschickt werden könne, müsse die Vollzugsbehörde beurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte hatte im Februar 2024 zwei Betreuerinnen in einem Heim in Bassersdorf ZH angegriffen. Der Grund war wohl, dass er sein eingezogenes Handy zurückfordern wollte. Dieses nahmen ihm die Betreuerinnen über Nacht weg, weil er nächtelang daran durchspielte.
