Martha’s Rule wird am Luzerner Kinderspital definitiv eingeführt
Diverses
Höfner Volksblatt  
6. Juli 2026

Martha’s Rule wird am Luzerner Kinderspital definitiv eingeführt

Eltern erhalten mehr Mitspracherecht bei akuter Sorge um den Gesundheitszustand ihres Kindes. Nach einer Pilotphase führt das Luzerner Kinderspital als erste Institution in der Schweiz „Martha’s Rule“ definitiv ein.

Das Kinderspital Zentralschweiz sei das erste seiner Art, dass die Initiative aufgenommen habe und nun dauerhaft verankere, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Keystone-SDA am Montagmorgen mit. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht aus der „NZZ am Sonntag“.

„Martha’s Rule“ ist eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit. Sie gibt Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen das Recht, rund um die Uhr eine sofortige, unabhängige medizinische Überprüfung zu verlangen, wenn sie das Gefühl haben, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das behandelnde Spitalpersonal nicht ausreichend reagiert.

Benannt ist die Regel nach der Britin Martha Mills. Sie starb 2021 an einem septischen Schock im Spital. Ihre Eltern bemerkten davor die lebensbedrohlichen Symptome. Die behandelnden Ärzte ignorierten die Sorgen jedoch. Ein Gerichtsmediziner stellte später fest: Hätten die Ärzte auf die Eltern gehört und Martha rechtzeitig auf die Intensivstation verlegt, hätte sie überlebt.

Klar definierter Eskalationsweg

„Martha’s Rule stärkt die Patientensicherheit und die Einbindung der Eltern“, so der Sprecher des Luzerner Kinderspitals auf Anfrage weiter. Eltern verbrächen oft am meisten Zeit mit ihrem Kind und nähmen Veränderungen häufig sehr früh wahr. „Mit dem klar definierten Eskalationsweg stellen wir sicher, dass solche Beobachtungen systematisch aufgenommen und bei Bedarf unabhängig überprüft werden können.“

In der Testphase habe man denn auch sehr positive Erfahrungen gemacht: Rund 40 Gespräche der Stufen 1 und 2 seien ausgelöst worden. In diesen Situationen äusserten Eltern ein ungutes Gefühl oder die Sorge, dass sich der Gesundheitszustand ihres Kindes verschlechtert. In zwei Fällen sei zusätzlich eine unabhängige Beurteilung durch das vorgesehene Behandlungsteam angefordert worden.

Die Pilotphase habe bestätigt, dass „Martha’s Rule“ einen sinnvollen und praxistauglichen Rahmen schaffe, um die Perspektive der Eltern noch systematischer in die Behandlung einzubeziehen.

Mit der Einführung der Testphase reagierte das Luzerner Kinderspital ursprünglich auf einen Todesfall im Februar 2025, als ein Kind unerwarteterweise verstarb und die Mutter dem Spital Vorwürfe machte.