Das SUP – rechtliche Tücken
Wenn es heiss ist, zieht es viele Menschen mit ihren Stand-Up-Paddles (SUP) aufs Wasser, um sich abzukühlen. Den meisten ist dabei aber nicht bewusst, dass diese Freizeitbeschäftigung rechtliche Stolpersteine mit sich bringen kann. SUPs zählen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung zu den Ruderbooten, weshalb grundsätzlich dieselben Regeln gelten, wie wenn man ein Kanu, Kajak, Ruder- oder Paddelboot benutzt.
Dort, wo Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund aufgestellt sind oder gelbe Bojen bestimmte Gebiete abgrenzen, gilt ein allgemeines SUP-Verbot. Kursschiffe, Güterschiffe, Berufsfischer und Segelschiffe haben gegenüber Stehpaddlern Vortritt. SUPs hingegen geniessen den Vortritt gegenüber Motorbooten, Wind- und Kitesurfern.
Bevor man mit seinem SUP überhaupt aufs Wasser geht, ist zu beachten, dass das Brett mit Namen und Adresse des Eigentümers gekennzeichnet (mit wasserfestem Stift) sein muss.
Da SUPs gemäss Binnenschifffahrtsverordnung zu den wettkampftauglichen Wassersportgeräten zählen, gilt ab einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom Ufer oder auf Flüssen die Pflicht, Schwimmwesten mitzuführen. Es braucht eine Schwimmweste pro Person mit mind. 50 N Auftrieb. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, die Weste auch wirklich zu tragen, insbesondere dann, wenn man alleine unterwegs ist.
Die Promillegrenze betreffend Alkohol ist gleich wie im Strassenverkehr: Im Normalfall 0.5. Aber auch auf dem Wasser gilt der Grundsatz «don’t drink and drive». Bei schlechter Witterung und bei Nacht muss das SUP mit einem weissen Rundumlicht beleuchtet sein. Solche Lichter sind im Sportgeschäft oder bequem im Internet erhältlich. Sein SUP zu «frisieren» oder das Brett mit einem Motor auszustatten, empfiehlt sich nicht. Obwohl im Internet Elektromotoren speziell für Stand-Up-Paddle angeboten werden, sind diese in der Schweiz nicht erlaubt.
Eine sogenannte «Fussleine» ist nicht vorgeschrieben, aber kann sinnvoll sein, damit das Brett nicht unfreiwillig davontreibt. Sollte es dennoch dazu kommen, ist es ratsam, die Polizei über den Vorfall zu informieren. Es kann sonst durchaus vorkommen, dass Sicherheitskräfte ausrücken, um eine scheinbar vermisste Person zu suchen.
Widerhandlungen werden mit Busse bestraft. Teilweise gelten auf einzelnen Gewässern Spezialregeln, über welche man sich am besten vorab gesondert informiert. So gibt es teilweise auch Seen, auf welchen SUPs generell verboten sind.
Mlaw Andrea Vogt ist juristische Mitarbeiterin in der Anwaltskanzlei Pfister & Partner Rechtsanwälte AG in Pfäffikon. www.pfisteranwaelte.
ch.
