Ausserschwyz
8. Februar 2024

Was kann steuerlich abgezogen werden?

• Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis 8000 Franken im Jahr • Weitere Berufsausgaben wie Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Berufskleidung in Höhe von 20 % des Nettolohnes, maximal 6900 Franken • Unterhaltsund Instandhaltungskosten für private Liegenschaften • Prämien für Kranken-, Unfallund Lebensversicherungen sowie Sparzinsen • Krankheits-und Unfallkosten • Sond...